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Verfahren wegen Nötigung gegen Boris Palmer eingestellt

Foto: Twitter
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TÜBINGEN. Aufatmen bei Boris Palmer. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Nötigung wurde eingestellt. Die Nachricht hat Tübingens Oberbürgermeister heute per Brief erhalten, unterschrieben ist das Dokument von Oberstaatsanwalt Dr. Martin Klose. Ein Foto des Schreibens veröffentlichte Palmer auf seiner Facebook-Seite.

Im November vergangenen Jahres war der OB mit einem Studenten aneinandergeraten. Der junge Mann soll ihn beschimpft haben. Daraufhin sei Palmer ihm und seiner Begleiterin hinterhergelaufen, habe ihnen den Weg versperrt und Fotos gemacht, um die Personalien des Mannes aufzunehmen. Seine Begleiterin fühlte sich ungerecht behandelt und zeigte Palmer einige Tage später wegen Nötigung an.

Kritik gab es damals auch von Klaus Tappeser. Palmer habe die Grenzen seiner Befugnisse überschritten, sagte der Regierungspräsident. Die Beteiligten zu fotografieren war »weder als Ermittlungsmittel zur Identitätsfeststellung geeignet noch war es unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls angemessen«, so Tappeser weiter.

Einen Rüffel vom Regierungspräsidium habe es allerdings nicht gegeben, stellt Palmer auf seiner Facebook-Seite klar: »Das RP hat sich in dieser Sache gar nicht an mich gewandt, sondern der Beschwerdeführerin geantwortet, dass meine Personenkontrolle in Ordnung war, hingegen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Handyfotos zur Identifikation des Flüchtigen bestünden. Das ist alles«.

Eine kleine Spitze kann sich der OB in seinem Post nicht verkneifen: Das Verhör habe die Polizei eine Stunde gekostet, die sicher für Wichtigeres hätte gebraucht werden können. Wie viel Zeit er dieser ganzen Sache gewidmet hat, die er bestimmt sinnvoller hätte einsetzen können, verrät er jedoch nicht. (GEA)