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Tübinger Schulen und Kindergärten bieten wieder Ersatzunterbringung an

Kindergärten
Ein Junge spielt in einem Kindergarten mit Bauklötzen und einem Spielzeugauto. Foto: Bernd Thissen/dpa/Archivbild
Ein Junge spielt in einem Kindergarten mit Bauklötzen und einem Spielzeugauto. Foto: Bernd Thissen/dpa/Archivbild

TÜBINGEN. Auch in Tübingen bleiben die Schulen nach den Weihnachtsferien weiter geschlossen. Die städtischen Schulen bieten eine Notbetreuung an. Sie richtet sich an Kinder bis Klassenstufe 7, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz oder im Homeoffice als unabkömmlich gelten. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben außerdem Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, und Kinder von Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung anstreben.

»Die Schließung der Schulen soll die Kontakte reduzieren und so die Infektionszahlen senken«, sagt Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung. »Damit diese Maßnahme wirkt, bitten wir die Familien eindringlich darum, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.« Die Eltern müssen sich für die Notbetreuung ab dem 11. Januar direkt in der jeweiligen Schule anmelden. Die Betreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule verbringt. Bei Bedarf stellt die Stadtverwaltung den Schulen Personal für die Notbetreuung zur Verfügung.

Auch die Kindertagesstätten bleiben für den Regelbetrieb zunächst bis 18. Januar geschlossen. Eine Notbetreuung gibt es auch hier unter den gleichen Bedingungen wie für Schulkinder. Eine Anmeldung erfolgt direkt bei der Einrichtungsleitung. Die Kinder werden in kleineren Gruppen als im Regelbetrieb betreut. Über die Notbetreuung in den städtischen Kitas informiert die Stadtverwaltung alle Eltern mit einem Brief, der über die Einrichtungen verteilt wird. (pr)