TÜBINGEN. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) ist die federführende Behörde bei der Planung der Ortsumgehung Tübingen. Ein Abschnitt der Umgehung ist der Schindhaubasistunnel. Wie die Behörde mitteilt, liegen von Mittwoch, 5. März, bis einschließlich Freitag, 4. April, die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen sowie im Umweltportal Baden-Württemberg (UVP-Portal) zur Einsicht aus.
Aufgrund von Änderungen des Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz ist die Auslage ausschließlich im Internet. Das Referat Recht, Planfeststellung des Regierungspräsidiums Tübingen bietet zusätzlich eine einfache Zugangsmöglichkeit an, von der telefonisch Gebrauch gemacht werden kann. Zeitgleich gibt das Regierungspräsidium Tübingen den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel den Fachbehörden und Gemeinden, Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch private Betroffene können bis einschließlich Freitag, 16. Mai, Einwendungen erheben oder Stellungnahmen abgeben.
Zu beachten ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Planfeststellungsbehörde leitet nach Fristende alle Äußerungen an die Vorhabenträgerin, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, zur Stellungnahme weiter. Auf Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten erörtert die Planfeststellungsbehörde alle offenen Punkte mit den Beteiligten. (eg)