TÜBINGEN. Der Ausnahmezustand an Energiemärkten mache eine Preiserhöhung »unumgänglich«, begründen die Stadtwerke Tübingen eine starke Anhebung ihrer Grundversorgungstarife ab dem 1. Oktober. Denn das anhaltende und historisch hohe Preisniveau vor allem als Folge des Ukraine-Kriegs hinterlasse auf den Energiemärkten seine Spuren. Bereits seit Monaten bereiten sich die Stadtwerke auch auf das Szenario einer möglichen Gasmangellage in Deutschland vor.
Noch bis Ende letzten Jahres hatten die Stadtwerke ihre Strompreise stabil halten können – vor allem dank einer langfristig ausgerichteten Beschaffungsstrategie. Für das Jahr 2022 gab es für die Stromkundinnen und -kunden sogar eine Preissenkung. Die aktuelle Situation an den Energiemärkten sei jedoch mit den Jahren vor 2021 nicht zu vergleichen. Im Laufe von 2022 vervielfachte sich der Preis an den Großhandelsmärkten für Strom und Erdgas gegenüber 2019. Die swt müssten die benötigten Energiemengen deshalb nunmehr zu diesen sehr hohen Preisen einkaufen. Diese wesentlich höheren Beschaffungskosten lassen sich inzwischen nur noch in begrenztem Umfang abfedern.
Für die neuen Preise legen die Stadtwerke zwei Beispielrechnungen vor: Ein durchschnittlicher Tübinger Haushalt mit einem Verbrauch von rund 1 873 Kilowattstunden Strom pro Jahr bezahlt ab Oktober rund 187 Euro im Jahr mehr (+ 27 Prozent). Beim Erdgas betragen die Mehrkosten für einen Durchschnittshaushalt (Verbrauch von 18 000 kWh/Jahr) 1 078 Euro im Jahr (+ 65,4 Prozent). Je nach Grundversorgungstarif und Höhe der individuellen Verbräuche fallen die jährlichen Mehrkosten unterschiedlich hoch aus. Selbst mit der Preiserhöhung würden die Grundversorgungstarife der Stadtwerke Tübingen derzeit immer noch unterhalb vieler am Markt verfügbarer Strom- und Erdgas-Tarifangebote liegen, heißt es in der Pressemitteilung. Allerdings sei auch klar: Sollten sich die Preise an den Großhandelsmärkten auf dem hohen Niveau einpendeln oder gar noch höher steigen, wären weitere Preisanpassungen zu erwarten. Energiesparen sei nun das Gebot der Stunde, worüber die Stadtwerke im Internet informieren. (swt)