Die Online-Abfrage erfolgt über eine Software, die viele Städte und Gemeinden nutzen. Falls ein passender Gegenstand gefunden wird, bekommt der Suchende eine Beschreibung, den Fundort und die zuständige Stelle angezeigt. Dort kann man dann unter Angabe der Fundnummer telefonisch oder per E-Mail einen Abholtermin vereinbaren. Die Fundgebühren hängen vom Wert des Gegenstandes ab und betragen mindestens 2,50 Euro.
Gegenstände mit einem Wert von weniger als zehn Euro werden nicht in der Online-Datenbank erfasst. In diesem Fall lohnt sich ein Anruf beim Bürgerbüro Stadtmitte oder bei den Rathäusern in Ortsteilen. Möglicherweise wurde der Gegenstand dort abgegeben. Eine weitere Ausnahme gilt für verlorene Schlüssel. Um sie abzuholen, muss man sich aus Sicherheitsgründen in der Regel persönlich mit einem Ausweis identifizieren. Wegen der Corona-Pandemie ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. (pm)