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Aktuell Corona

So sehen die Lockerungen ab heute im Kreis Tübingen aus

Das Rathaus von Tübingen
Das Rathaus von Tübingen. Foto: Franziska Kraufmann
Das Rathaus von Tübingen.
Foto: Franziska Kraufmann

TÜBINGEN. Am heutigen Sonntag, 7. März 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die (zwischenzeitlich 6.) Corona-Verordnung verkündet. Die dort enthaltenen Regelungen treten am Montag, 8. März 2021 in Kraft. 

Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner aktuell bei 24,5 (Stand heute, Sonntag, 7. März 2021). Damit liegt die Inzidenz zwar unter 35, wonach laut Corona-Verordnung die weitest gehenden Lockerungen zum Tragen kommen würden. Allerdings ist dies noch nicht seit fünf Tagen in Folge gegeben, die Inzidenz im Kreis Tübingen liegt erst seit dem 5. März unter 35. Demzufolge gelten aktuell im Kreis Tübingen die mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im wesentlichen folgende Lockerungen:

  • Die Öffnung von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten wird allgemein gestattet
  • der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten wird allgemein gestattet
  • der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien wird auch für Gruppen von bis zu 10 Personen gestattet, soweit die Sportart kontaktarm ausgeübt wird;
  • der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wird für den Einzelunterricht und für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren gestattet; dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht

Unter www.baden-wuerttemberg.de finden sich der gesamte Wortlaut der aktuell gültigen Corona-Verordnung, Kurzübersichten der Regelungen sowie FAQ´s.

Die Landkreise haben die Feststellung der seit fünf Tagen in Folge bestehenden Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner ortsüblich bekannt zu machen. Im Landkreis Tübingen ist die Homepage www.kreis-tuebingen.de amtliches Bekanntmachungsorgan. Dort findet man die amtliche Bekanntmachung unter der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« sowie – ergänzt um weitere Informationen - auf der Startseite. Dort wird der Landkreis Tübingen auch wieder informieren, sollten sich entsprechend mit einer Absenkung oder auch Steigerung der Inzidenz verbundene Änderungen ergeben.

Einen tagesaktuellen Überblick über die Inzidenzwerte der Landkreise in Baden-Württemberg findet man unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/

Im Hinblick darauf, dass in einigen benachbarten Landkreisen die 7-Tages-Inzidenzen je 100.000 Einwohner die 50er-Marke (noch) nicht unterschritten haben und demzufolge dort unter anderen das Einkaufen nur per Terminvereinbarung möglich ist, bittet Landrat Joachim Walter die Menschen in und außerhalb des Landkreises Tübingen um »größtmögliche Vorsicht«. Die Inzidenzwerte seien fragil und laufen Gefahr, sich wieder nach oben zu entwickeln, wenn beispielsweise ein Einkauftourismus einsetze, so Walter. »Die Corona-Pandemie endet nicht an Kreisgrenzen. Es liegt an uns allen, Verantwortung für uns selbst und andere zu übernehmen und mit dem entsprechenden Verhalten dazu beizutragen, dass die momentan schwierigen Zeiten hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.« (pm)