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Aktuell Prozess

Sechsjährige Tochter musste Sex filmen: Paar vor Tübinger Gericht

Ein Paar soll über Jahre Sex vor den Augen der zu Beginn sechsjährigen Tochter der Frau gehabt haben. Das kleine Mädchen musste die Szenen laut Anklage auch filmen und selbst vor der Kamera posieren. Nun muss sich das Paar vor Gericht verantworten.

Die Angeklagten sitzen vor dem Beginn eines Prozesses in einem Gerichtssaal im Landgericht neben ihren Anwälten Siegfried Böttin
Die Angeklagten sitzen vor dem Beginn eines Prozesses in einem Gerichtssaal im Landgericht neben ihren Anwälten Siegfried Böttinger (2.v.l) und Michael Lehner (r). Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Angeklagten sitzen vor dem Beginn eines Prozesses in einem Gerichtssaal im Landgericht neben ihren Anwälten Siegfried Böttinger (2.v.l) und Michael Lehner (r).
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

TÜBINGEN. Es sind bizarre Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft einer Frau vor dem Tübinger Landgericht macht. Weil ihr Partner ihr dafür Geld geboten haben soll, soll sie die eigene kleine Tochter serienweise mit zu gemeinsamen Sex-Treffen genommen haben, die das Mädchen auch immer wieder filmen musste. Die 35 Jahre alte Frau aus dem Kreis Calw soll schon früher Geld für Sex von dem fast doppelt so alten Mann bekommen haben. Laut Boulevardblatt »Bild« handelt es sich bei dem Angeklagten um den ehemaligen Rad-Profi Gregor Braun, zweifacher Olympiasieger von Montreal 1976. Die Anwesenheit des zu Beginn sechsjährigen Mädchens soll ihm noch mehr wert gewesen sein.

Seit Dienstag stehen die Mutter und der 67-Jährige unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Die Angeklagte ist schmal und wirkt selbst ein bisschen mädchenhaft, als sie den Gerichtssaal betritt. Während der Richter spricht, blättert sie immer wieder in den Unterlagen. Ihre Aussage macht sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Tochter sitzt nicht im Gerichtssaal. Die heute 16-Jährige soll erst an diesem Mittwoch als Zeugin aussagen.

Landgericht Tübingen
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Tom Weller/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Tom Weller/DPA

Laut Anklage sollen sich die Taten zwischen September 2013 und März 2018 in Altensteig südwestlich von Stuttgart abgespielt haben. Unter anderem sollen die Treffen in einem Wald im Laderaum eines Kleinbusses stattgefunden haben. Dafür wurde der Bus laut Anklage zur Video-Location umgestaltet.

Auf Wunsch des Angeklagten soll die Mutter ihre Tochter auch angewiesen haben, sie bei der Selbstbefriedigung zu filmen. Das Mädchen musste laut Anklage auch selbst vor der Videokamera posieren. Die Mutter soll für ihren verheirateten Partner auch Nacktfotos von der Tochter gemacht haben. 2018 verließ das Kind die Mutter und flüchtete in die Obhut einer befreundeten Familie. Drei Jahre später vertraute sie sich einem Betreuer einer Wohngruppe an, in der sie lebte. Eine Anzeige bei der Polizei folgte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten sexuellen Missbrauch in 110 Fällen, schweren sexuellen Missbrauch in 10 Fällen und die Herstellung kinderpornografischer Schriften in 22 Fällen vor. Ihr Partner ist unter anderem wegen 55-fachen sexuellen Missbrauchs und der Anstiftung dazu angeklagt. Die Anklage wirft ihm zudem Anstiftung zu schwerem sexuellem Missbrauch in 10 Fällen und Anstiftung zur Herstellung kinderpornografischer Schriften in 22 Fällen vor.

Vor Gericht wies der Rentner die Vorwürfe zurück. Er habe nicht verlangt und nicht gewollt, dass das Mädchen dabei sei, erklärte er vor Gericht. Er habe auch nicht für Sex bezahlt, sondern die Angeklagte, die er vor rund 17 Jahren in einer Bar kennengelernt habe, finanziell unterstützt. Nur bei den Sex-Dates habe er die Möglichkeit gehabt, ihr Geld zu geben.

Beim Sex hätte sich das Paar vom Kind »abgeschirmt«, erklärte der 67-Jährige. Einmal habe es sich aus der Situation heraus ergeben, dass das Mädchen ein Video von ihm und der Angeklagten gemacht habe. Die Fotos habe er nie in Auftrag gegeben. Die Mutter habe sie ihm zur Verfügung gestellt, dann hätten beide sie gemeinsam angeschaut.

Wie der Richter erklärte, gab es einen Codenamen für das Kind: »Palme«. Auch kinderpornografische Inhalte soll der Mann gegoogelt haben. »Palme« sei ein Kosename für das Kind gewesen, sagte der Angeklagte aus. Ihm sei das ganze sehr unangenehmen. Die Tochter der Frau sei dabei gewesen, weil es keine andere Möglichkeit zur Unterbringung für das Kind gegeben habe.

Das Mädchen hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Für den Prozess vor der Großen Jugendkammer sind bis Ende Juni drei weitere Verhandlungstage angesetzt. (dpa)