TÜBINGEN. Neue Preise in den Parkhäusern hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Tübingen (swt) beschlossen. Außerdem gab das Gremium grünes Licht für die notwendige Sanierung des Parkhauses Altstadt-König. Für E-Lade-Parkplätze fällt zukünftig bei längerer Nutzung ohne Ladevorgang eine Blockiergebühr an.
Unverändert bleiben die Tarife im Parkhaus Loretto sowie die Wochenkarten. In den Innenstadtparkhäusern verändern sich dagegen für Kurzzeitparker die Preise innerhalb der ersten Parkstunde. Im Parkhaus Altstadt-Mitte kosten die zweiten 30 Minuten der ersten Parkstunde zukünftig 90 Cent (vorher 80 Cent), im Altstadt-König und im Metropol erhöht sich der Preis für die ersten 30 Minuten ebenfalls um zehn Cent. Im Neckarparkhaus verteuern sich die dritten 20 Minuten der ersten Parkstunde ebenfalls um zehn von 50 auf 60 Cent. Damit zahlen Parkgäste dort in der ersten Parkstunde einheitlich 60 Cent pro 20 Minuten.
Die E-Lade-Parkplätze dürfen ausschließlich von E-Autos oder Hybrid-Autos zum Laden genutzt werden. Nach dem Aufladen sollte ein E-Lade-Parkplatz wieder freigemacht werden, damit auch andere E-Mobilisten zum Zug kommen. Ab dem 1. Januar wird ein Zuschlag, die sogenannten Blockiergebühr, fällig, wenn das E-Auto über die ausgewiesene Nutzungszeit hinaus stehen bleibt. Diese Gebühr fällt an normalen Ladestationen nach vier Stunden, bei Schnellladesäulen nach zwei Stunden an. Ausgenommen sind die E-Lade-Parkplätze in den swt-Parkhäusern. Mit Anbruch der fünften Stunde (Minute 241) beträgt die Blockiergebühr an einer Normal-Ladestation bis 22 kW zwei Cent pro Minute (1,20 Euro/Stunde), an einer Schnelladestation ab 22 kW fallen ab Minute 121 vier Cent pro Minute (2,40 Euro/Stunde) an. Gültig ist die Blockiergebühr von Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, außerhalb entfällt sie. (pm)