Den Adressaten wurde eine Frist genannt. Sie müssen bis 31. Mai antworten. Die Stadt ist bereit, Eigentümern, die nicht bauen wollen, ihr Grundstück abzukaufen. Wer es als Vorrat für Kinder oder Enkelkinder betrachtet hat, dem macht Palmer folgendes Angebot. »Wenn Sie Ihr Grundstück an die Stadt verkaufen und später einen Bauplatz benötigen, um für Angehörige zu bauen, können wir Ihnen vertraglich innerhalb der nächsten 25 Jahre ein Erstzugriffsrecht auf städtische Grundstücke im Verkauf zusichern.«
Der Tübinger Gemeinderat will über die Sache noch mal beraten. Am Donnerstag, 2. Mai, steht das Thema »Mobilisierung von Baulücken« erneut auf der Tagesordnung. (GEA)