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Aktuell Gesundheitswesen

Neue Spitze der Aufsicht über die Gesundheitsämter im Regierungspräsidium Tübingen

Dr. Gundi Schickle-Heim leitet das Referat »Ärztliche Angelegenheiten und Medizinprodukte«

Dr. Gundi Schickle-Reim hat in Tübingen Medizin studiert.  FOTO: RP TÜBINGEN
Dr. Gundi Schickle-Reim hat in Tübingen Medizin studiert. FOTO: RP TÜBINGEN
Dr. Gundi Schickle-Reim hat in Tübingen Medizin studiert. FOTO: RP TÜBINGEN

TÜBINGEN. Kaum ein Amt der Verwaltung ist derzeit so stark öffentlich präsent wie die Gesundheitsämter der Landkreise und Städte. Die Aufsicht über die Gesundheitsämter hat das Referat »Ärztliche Angelegenheiten und Medizinprodukte« im Regierungspräsidium Tübingen. Dort gibt es jetzt eine neue Leiterin: Dr. Gundi Schickle-Reim. Die Humanmedizinerin ist seit 2013 im Regierungspräsidium tätig und war zuletzt Leiterin des Sachgebiets »Ärztliche Angelegenheiten« und Stellvertretende Referatsleiterin.

Die gebürtige Nürtingerin absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zur medizinisch-technischen Laborassistentin am Hygieneinstitut der Uni Tübingen. Von 1978 bis 1985 studierte sie dann Humanmedizin in Tübingen. Bis 2009 arbeitete sie dann im Landesgesundheitsamt, unter anderem als Referatsleiterin für die Aus-, Weiter- und Fortbildung für Berufe im Gesundheitsbereich und im Bereich der Diagnostik von Krankheitserregern im Labor. 2009 wechselte sie ans Regierungspräsidium Stuttgart, wo sie bis 2013 im Referat »Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten« arbeitete.

Das Referat »Ärztliche Angelegenheiten und Medizinprodukte« ist höhere Gesundheitsbehörde mit Aufsichtsfunktion über die Gesundheitsämter von Stadt- und Landkreisen. Es unterstützt und berät den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bewältigung von Infektionsgeschehen. »Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich wieder, wie wichtig eine gut aufgestellte öffentliche Gesundheitsverwaltung ist«, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Weiter gehören zu den Aufgaben unter anderem die Schulaufsicht; zudem ist das Referat seit 1. Januar 2020 landesweit zuständig für die Studiengänge nach dem Pflegeberufegesetz. Bei den Medizinprodukten ist die Überwachung die Hauptaufgabe. Hier wird etwa bei Herstellern überprüft, ob die Anforderungen an Medizinprodukte erfüllt sind und ob diese in Krankenhäusern und Praxen sicher angewendet und betrieben werden. (rp)