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Nach Mord in Belsen: Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage

Mit drei gezielten Messerstichen soll ein zur Tatzeit 19-Jähriger seinen 37-jährigen Schwager in Belsen getötet haben.

Noch während des Eintreffens des alarmierten Notarztes und des DRK-Rettungswagens erlag der Schwerstverletzte in Mössingen-Belse
Szene aus der Tatnacht: Noch während des Eintreffens des alarmierten Notarztes und des DRK-Rettungswagens erlag der Schwerstverletzte in Mössingen-Belsen seinen Verletzungen. Foto: Jürgen Meyer
Szene aus der Tatnacht: Noch während des Eintreffens des alarmierten Notarztes und des DRK-Rettungswagens erlag der Schwerstverletzte in Mössingen-Belsen seinen Verletzungen.
Foto: Jürgen Meyer

TÜBINGEN/MÖSSINGEN. Mit drei gezielten Messerstichen soll ein zur Tatzeit 19-Jähriger seinen 37-jährigen Schwager in Mössingen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nun gegen den aus Syrien stammenden Mann Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Tübingen erhoben.

Nach Ermittlungen der Polizei war der 19-Jährige im November zu einem mehrwöchigen Besuch bei seiner Schwester in Mössingen. Zunächst sei es dem Angeschuldigten wohl darum gegangen, zwischen seiner Schwester und seinem Schwager aufgrund bestehender Beziehungsprobleme zu vermitteln. Trotz Trennung soll sich der Schwager wiederholt bei der Schwester aufgehalten haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen vor, ohne weiteren Anlass seinen Schwager mit drei gezielten Stichen in die Herzgegend getötet haben. Dazu benutzte er wohl ein in seiner Kleidung mitgeführtes einseitig geschliffenes Messer mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimeter und einer Klingenbreite von rund zwei Zentimetern. Zwar gelang dem Schwager des Angeschuldigten nachfolgend noch die Flucht auf die Straße, hier brach er jedoch in Folge seiner schweren Stichverletzung im Herzbereich zusammen und starb kurze Zeit später.

Der Angeschuldigte, der nach der Tat zunächst flüchtig war, stellte sich in der Folge der Polizei und konnte festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Zur Sache hat sich der 19-Jährige bislang nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als heimtückischen Mord. Abhängig von der Entscheidung, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, drohen ihm für den Fall einer Verurteilung daher eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. (pol)