TÜBINGEN. Am Wochenende haben Unbekannte gefälschte Strafzettel in Tübingen verteilt. Die Strafzettel waren augenscheinlich nicht von der Universitätsstadt Tübingen ausgestellt. Unter anderem war keine ausstellende Behörde erkennbar, es stand eine falsche Internetadresse auf dem Zettel und die Bezahlung des Verwarngeldes sollte an ein außerdeutsches Konto erfolgen.
So erkennt man den offiziellen städtischen Strafzettel: Es handelt sich um kleine weiße Zettel mit dem städtischen Logo in der linken oberen Ecke und einem roten Balken darunter. Auf der Rückseite befinden sich ein QR-Code sowie eine Kennung, mit der sich der Betroffene über das Portal www.knoellchen-info.de/549 unter Angabe seines Kennzeichens in die Verwarnung einwählen und das Verwarngeld direkt bezahlen kann. Dieses Vorgehen ist jedoch freiwillig und nicht verpflichtend.
»Wer seinen Strafzettel einfach und schnell bezahlen möchte, kann dies direkt online tun. Das Verfahren ist dann abgeschlossen. Personen, die Zweifel an der Echtheit des Strafzettels haben, können diesen auch ignorieren. Nach etwa zwei Wochen erhalten sie automatisch ein Schreiben mit der Festsetzung des Verwarngeldes per Post und können dann das Verwarngeld überweisen«, erklärt Kevin Krammer, Leiter der Fachabteilung Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Echtheit des Strafzettels verifizieren zu lassen. Hierzu kann man sich per E-Mail an polizeibehoerde@tuebingen.de wenden und dabei die auf dem Strafzettel abgedruckte Kennung angeben. Alternativ kann man sich auch telefonisch unter 07071 204-3600 melden.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein und unter keinen Umständen Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Personen, die einen gefälschten Strafzettel erhalten haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Tübingen unter der Telefonnummer 070719721400 zu melden. (pm)

