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Aktuell Kontrolle

Munition ist nicht ausreichend gekennzeichnet

Das Beschussamt in Ulm untersucht gemeinsam mit Landratsämtern Verpackungen von Patronen.

»Kleiner Waffenschein«
Das Muster eines so genannten Kleinen Waffenscheins ist neben Schreckschusswaffen und der dazugehörigen Munition ausgestellt. Foto: Jan-Peter Kasper/Symbolbild
Das Muster eines so genannten Kleinen Waffenscheins ist neben Schreckschusswaffen und der dazugehörigen Munition ausgestellt. Foto: Jan-Peter Kasper/Symbolbild

TÜBINGEN. Bei einer Überwachungsaktion des Beschussamtes Ulm und Landratsämter im Regierungspräsidium (RP) Tübingen wurden knapp 180 Munitionsverpackungen geprüft. Davon waren fünf Prozent mit Beanstandungen, weil sie nicht korrekt gekennzeichnet waren. Das teilt das RP Tübingen in einer Pressemitteilung mit.

Die Aktion wurde ins Leben gerufen, da es Auffälligkeiten gab. An Munition, die sich auf dem zivilen Markt befindet und beispielsweise von Jägern oder Sportschützen verwendet wird, stellt der Gesetzgeber spezielle Sicherheitsanforderungen. Zu diesen Anforderungen zählen die Abmessungen der Patronen, die Unterschreitung von maximal zulässigen Gasdrücken und die korrekte Kennzeichnung von Patronen und kleinsten Verpackungseinheiten.

Daher müssen Munitionshersteller und Importeure vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte spezielle Zulassungs- und Prüfverfahren durchlaufen sowie Kennzeichnungsvorschriften einhalten. Bei den 176 durchgeführten stichprobenhaften Kontrollen bei 23 Händlern gab es in zehn Fällen Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften.

»Wenn Waffen und Munition in falsche Hände geraten, kann dies verheerende Folgen haben. Daher ist nicht nur die Überwachung des Munitionshandels so wichtig, auch die Vorgaben für die sichere Aufbewahrung müssen unbedingt beachtet werden,« sagt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das RP Tübingen hat die Unteren Waffenbehörden aufgefordert, auch weiterhin regelmäßig und nachhaltig die Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer zu kontrollieren. In den vergangenen Jahren wurde im Regierungsbezirk Tübingen nahezu bei jedem Waffenbesitzer wenigstens einmal eine solche häusliche Aufbewahrungskontrolle durchgeführt. (a)