Im Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts ging vornehmlich darum, ob der Angeklagte in drei Fällen, auch einen Finger in die Scheide der Kinder eingeführt hat. Der 35-Jährige bestritt dies vor Gericht. In den anderen, weniger schwer wiegenden Missbrauchsfällen war er geständig, meinte aber, dass es nicht so viele Übergriffe gegeben habe, wie jetzt angeklagt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft war von über 50 Vorfällen ausgegangen.
Das Gericht, das die beiden Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört hatte, glaubte allerdings den beiden jungen Frauen. »Wir waren sehr sicher, dass das alles auch so stattgefunden hat«, urteilte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Die Opfer seien heute noch von den Vorfällen sehr belastet und bedürften dringend einer Therapie.
Verteidiger Achim Unden ist allerdings davon überzeugt, dass die beiden Mädchen die Übergriffe, die sie im Halbschlaf erlebt hätten, im Detail heute nicht mehr so genau erinnern könnten. Er will deshalb mit seinem Mandanten in Revision gehen. (GEA)