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Aktuell Urteil

Mädchen missbraucht: Reutlinger zu Freiheitsstrafe verurteilt

Tübinger Landgericht verurteilt 35-jährigen Reutlinger zu Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Verteidiger forderte Bewährungsstrafe und will in Revision gehen.

Die Statue Justitia
Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild
Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild
TÜBINGEN. Der angeklagte Reutlinger war Funktionsträger bei den Zeugen Jehova. Für die in der Glaubensgemeinschaft üblichen Gespräche an der Haustür nahm er von Ende 2013 bis Mitte 2016 häufig auch zwei damals 14-jährige Mädchen mit. Weil sie von außerhalb kamen, übernachteten sie immer wieder bei ihm in der Wohnung. Wenn die Mädchen dann fest schliefen, schlich er sich in ihr Zimmer und missbrauchte sie.

Im Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts ging vornehmlich darum, ob der Angeklagte in drei Fällen, auch einen Finger in die Scheide der Kinder eingeführt hat. Der 35-Jährige bestritt dies vor Gericht. In den anderen, weniger schwer wiegenden Missbrauchsfällen war er geständig, meinte aber, dass es nicht so viele Übergriffe gegeben habe, wie jetzt angeklagt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft war von über 50 Vorfällen ausgegangen.

Das Gericht, das die beiden Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört hatte, glaubte allerdings den beiden jungen Frauen. »Wir waren sehr sicher, dass das alles auch so stattgefunden hat«, urteilte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Die Opfer seien heute noch von den Vorfällen sehr belastet und bedürften dringend einer Therapie.

Verteidiger Achim Unden ist allerdings davon überzeugt, dass die beiden Mädchen die Übergriffe, die sie im Halbschlaf erlebt hätten, im Detail heute nicht mehr so genau erinnern könnten. Er will deshalb mit seinem Mandanten in Revision gehen. (GEA)