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Landratsamt Tübingen warnt vorm Baden in Neckar und Steinlach

Der Neckar in Tübingen.
Der Neckar in Tübingen. Foto: Jürgen Meyer
Der Neckar in Tübingen.
Foto: Jürgen Meyer

TÜBINGEN. Wer bei der Hitze Abkühlung in Flüssen sucht, begeht womöglich einen Fehler: Behörden raten vom Baden in fließendem Gewässer ab. Die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen weist in diesem Kontext darauf hin, dass der Neckar, die Steinlach und andere Fließgewässer im Landkreis nicht als Badegewässer eingestuft sind. Somit werden diese auch nicht auf die Kriterien der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg untersucht. Bei früheren stichprobenhaft durchgeführten Messungen lagen vor allem Fäkalkeime deutlich über den Grenz- und Richtwerten. Es wird daher empfohlen, in Fließgewässern wie dem Neckar oder der Steinlach nicht zu baden.

Einen Überblick über die baden-württembergischen Badegewässer, welche hinsichtlich ihrer Qualität regelmäßig mikrobiologisch überwacht werden, ist mit allen aktuellen Informationen auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) abrufbar. Wissenswertes findet man auch auf der Internetseite des Landkreises Tübingen unter dem Suchbegriff »Bäder und Badegewässer«. Auf kommunalen Webseiten findet man auch Informationen zu den beiden Baggerseen in Kirchentellinsfurt und Hirschau (Suchbegriff Baggersee Hirschau). (pm/GEA)