TÜBINGEN. Die komplette Dunkelheit in der Tübinger Innenstadt soll Schritt für Schritt wieder weichen: Die Straßenbeleuchtung am Europaplatz, am Zinser-Dreieck und einigen weiteren Bereichen wird auch nachts wieder durchgängig eingeschaltet. Die Stadtwerke Tübingen (swt) haben dort nun im Auftrag der Stadtverwaltung die dafür notwendigen technischen Umrüstungen vorgenommen, nachdem die benötigten Rundsteuerempfänger geliefert wurden. Sukzessive werden nun weitere Umrüstungen vorgenommen.
Voraussichtlich spätestens im Laufe der nächsten Woche – also bis zum Weihnachtswochenende – soll ein Großteil der Schaltstationen in der Kernstadt umgebaut sein. Dies ist die technische Voraussetzung, damit die Stadtwerke die nächste Phase der angestrebten nächtlichen Straßenbeleuchtungssystematik umsetzen können. Ziel ist es, ein Konzept mit unterschiedlichen Beleuchtungszeiten für verschiedene Areale im Stadtgebiet zu realisieren. Abschaltungen bei der Straßenbeleuchtung sollen dann nachts zwischen zwei und vier Stunden dauern, während bestimmte Bereiche durchgängig beleuchtet bleiben.
Linke kritisieren Maßnahme
Bisher wurden neben Europaplatz und Zinser-Dreieck die Neckarhalde, Platanenallee, Neckarbrücke, Nonnengasse, Nonnenhaus, Wilhelmstraße (vorderer Bereich) und Collegiumsgasse umgerüstet. Bislang ist als Zwischenlösung eine Komplettabschaltung im gesamten Stadtgebiet in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag zwischen 1 und 5 Uhr zum Tragen gekommen. Während in den sogenannten Ausgeh-Nächten (Donnerstag bis Sonntag) die Beleuchtung komplett eingeschaltet blieb.
Nach der Umrüstung wird die Beleuchtung außerhalb der Innenstadt künftig an den Ausgeh-Nächten (Donnerstag bis Sonntag) von 3 bis 5 Uhr und in den weiteren Nächten (Sonntag bis Donnerstag) weiterhin zwischen 1 und 5 Uhr ausgeschaltet, während die Kernstadt die ganze Nacht beleuchtet sein wird. Zusätzlich wird zur Energieeinsparung die Straßenbeleuchtung dauerhaft in reduziertem Maß betrieben. Die Tübinger Linke kritisierte die Sparmaßnahmen »ohne Augenmaß«. Sie will nun klären lassen, ob die Regelungen zur Abschaltung rechtskonform sind. (pr)