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Grausamer Mord an Chefin: Tübinger Gericht verurteilt Paar zu lebenslanger Haft

Die beiden Angeklagten verdecken im Gerichtssaal vor Sitzungsbeginn ihre Gesichter. Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht
Die beiden Angeklagten verdecken im Gerichtssaal vor Sitzungsbeginn ihre Gesichter. Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen von erwartetem Urteilsspruch in Prozess gegen ein Paar, das eine Unternehmerin wegen gefälschter Rechnungen ermordet haben soll. Im vergangenen Juli soll das Paar eine Frau in Dobel im Nordschwarzwald ermordet haben, auch um einen Betrug am Unternehmen seines mutmaßlichen Opfers zu verdecken. Foto: Julian Rettig/dpa
Die beiden Angeklagten verdecken im Gerichtssaal vor Sitzungsbeginn ihre Gesichter. Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen von erwartetem Urteilsspruch in Prozess gegen ein Paar, das eine Unternehmerin wegen gefälschter Rechnungen ermordet haben soll. Im vergangenen Juli soll das Paar eine Frau in Dobel im Nordschwarzwald ermordet haben, auch um einen Betrug am Unternehmen seines mutmaßlichen Opfers zu verdecken.
Foto: Julian Rettig/dpa

TÜBINGEN/DOBEL. Zu lebenslangen Haftstrafen hat das Landgericht Tübingen ein Paar wegen des Mordes an einer Unternehmerin verurteilt. Durch die Tat sollten unter anderem veruntreute Gelder vertuscht werden, wie der Richter am Donnerstag mitteilte. Die Angeklagte arbeitet in der Firma des Opfers und gab ihrem Lebensgefährten, der den Mord ausführte, wichtige Hinweise. So schickte sie ihrem Partner laut Urteil Adresse, Aufenthaltsort und ein Foto ihrer Chefin.

Im Juli 2022 griff der 30-Jährige die Unternehmerin in ihrem Haus in Dobel südwestlich von Pforzheim brutal an und schnitt ihr die Kehle durch, erklärte der Richter. »Wir sind überzeugt, dass die Tat ihre Idee war«, sagte der Richter in Bezug auf die angeklagte Frau. Sie habe ein massives Interesse am Tod ihrer Chefin gehabt.

Rund 41.000 Euro hatte das Paar über Monate hinweg vom Konto der Firma veruntreut. Darum wurde die Frau am Donnerstag auch wegen Untreue und der Mann wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Das Gericht zog mehr als 40.000 Euro ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)