Der Angeklagte hat während des Prozesses alle vorgeworfenen Taten zugegeben. Er räumte damit ein, die 21-jährige Frau im Zeitraum zwischen August 2017 und Dezember 2018 mehrfach geschlagen zu haben. Beim letzten Vorfall nahm er ihr auch noch Autoschlüssel und Handy ab und sperrte sie in seiner Wohnung ein.
Richter Benjamin Meyer-Kuschmierz verurteilte den 19-jährigen Mössinger zu einer Geldauflage von 700 Euro, die er an den Wiedergutmachungsfonds zahlen muss. Ein Teil des Geldes erhält das Opfer. Außerdem muss der Angeklagte ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. Der 19-Jährige muss zudem noch mit einer Schmerzensgeldklage rechnen. (GEA)