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Aktuell Abschiebung

Festnahme im Tübinger Ausländeramt: Verwaltung verteidigt Vorgehen

Am Dienstag, 4. Februar, soll der Pakistaner Sabir H. im Tübinger Ausländeramt verhaftet worden sein, danach brachte man ihn ins Abschiebegefängnis nach Pforzheim. Die Tübinger Verwaltung verteidigt nun ihr Vorgehen

Ein Abschiebeflieger. Foto: dpa
Ein Abschiebeflieger.
Foto: dpa

TÜBINGEN. Die Verwaltung in Tübingen hat auf die Meldungen über die Abschiebung von Sabir H. reagiert und betont, den Mitarbeitern im Ausländeramt sei nichts vorzuwerden. Sie hätten keinen Spielraum gehabt. Sabir H. sei seit 2017 ausreisepflichtig gewesen.

»Herr H. kam ohne Aufforderung durch die Stadt ins Bürgeramt, da seine Duldung abgelaufen war und er diese verlängern wollte«, teilt Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch mit. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass der Mann aus Pakistan in Ausreisegewahrsam genommen werden soll, sei dem Bürgeramt am selben Tag übermittelt worden. Die Mitarbeiter »handelten nicht willkürlich, sondern setzten die Anordnung des Regierungspräsidiums um.« Als H. das Amt betrat, verständigten die Beschäftigten die Polizei.

"Uns ist bewusst, dass eine Festnahme in den Räumen der Ausländerbehörde zu einer erheblichen Verunsicherung führen kann", so Harsch. Sie sehe aber keine rechtliche Möglichkeit, einer Anordnung des Regierungspräsidiums nicht Folge zu leisten. "Herr H. wurde von uns nicht vorgeladen. Wie wir inzwischen wissen, war seine Abschiebung bereits vor seinem Besuch in der Ausländerbehörde angeordnet und wäre binnen der nächsten 24 Stunden vollzogen worden."Kritik an der PraxisDer Tübinger Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal spricht sich unterdessen prinzipiell gegen Festnahmen auf Ämtern aus. Lede Abal kritisiert die Asylrechtspraxis und will sich deswegen an Innenminister Thomas Strobl (CDU) wenden. Der Grünen-Politiker bestätigt jedoch: "Der Mann hatte einen Asylantrag gestellt, dieser war abgelehnt worden, er ist ausreisepflichtig. Es gab hierzu eine richterliche Entscheidung und eine Anweisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe an das Tübinger Amt. Die besagte: Das Amt sollte die Polizei verständigen, sobald der Mann das Tübinger Amt betritt. Das Team der Stadtverwaltung Tübingen habe keinen Spielraum gehabt.