TÜBINGEN. Der Fall hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Tübingen im Fall des geklauten Geldautomaten von Tübingen-Hirschau Anklage erhoben. Sie richtet sich gegen einen seinerzeit 22-jährigen Mann. Dieser soll im März vergangenen Jahres einen freistehenden Geldautomaten vor einer Bank in der Kingersheimer Straße, mitten im Tübinger Ortsteil Hirschau, kurzerhand mit einem Gabelstapler aus der Verankerung gerissen haben. Danach hatte er sich mit Stapler samt Beute aus dem Staub gemacht.
Gerade als er in einer Lagerhalle der Firma, bei der er angestellt war, versuchte den Geldautomaten mit einer Flex aufzuschneiden, traf die Polizei ein und nahm ihn fest. An den Inhalt des Geldautomaten kam er nicht mehr heran. Wie die Staatanwaltschaft jetzt mitteilte, hatten sich im Gerät auch keine Geldscheine mehr befunden.
Die Anklage lautet auch deshalb jetzt auf versuchten Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Den Schaden beziffert die Anklagebehörde mit etwa 8.000 Euro.
Die Anklageschrift liegt jetzt bei einem Strafrichter in Tübingen zur weiteren Bearbeitung. Ein Termin für den anstehenden Prozess steht noch nicht fest. (GEA)