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Alkoholverbot und erweiterte Maskenpflicht: Tübingen reagiert auf Tages-Tourismus

Zwei Männer stoßen mit Bier an. Foto: dpa/Warmuth
Zwei Männer stoßen mit Bier an.
Foto: dpa/Warmuth

TÜBINGEN. Das Modellprojekt »Öffnen mit Sicherheit« lockt zunehmend mehr Menschen in die Innenstadt. Die Stadt Tübingen aktualisiert deshalb die Allgemeinverfügung zum Modellprojekt und der allgemeinen Testpflicht, teilt die Verwaltung mit. Unter anderem wurde der Bereich, in dem eine medizinische Maske getragen werden muss, über die Fußgängerzone hinaus erweitert. Ab sofort müssen Mund und Nase auch auf der Eberhardsbrücke, der Mühlstraße, der Karlstraße (ab der Eberhardsbrücke bis zur Einmündung Poststraße), Friedrichstraße (ab der Karlstraße bis zur Einmündung Poststraße), Neue Straße, Hafengasse und Collegiumsgasse sowie in jeglichen Warteschlangen bedeckt sein.

Außerdem ist von 20 bis 5 Uhr der Ausschank und Konsum von Alkohol im zentralen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen verboten. Ausgenommen sind die Außenbewirtschaftungsflächen der Gaststätten. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes dürfen dort maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen. (pm)