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Ab 4. Mai wieder geregelter Grundbetrieb im Tübinger Landratsamt

Das Landratsamt Tübingen.
Das Landratsamt Tübingen. Foto: mir
Das Landratsamt Tübingen.
Foto: mir

TÜBINGEN. Seit 17. März hat das Landratsamt Tübingen und seine Außenstellen für den unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen. Ab Montag, 4. Mai, wird das Landratsamt Tübingen wieder einen geregelten Grundbetrieb anbieten. Dies bedeutet, dass das Landratsamt und seine Außenstellen für den Kundenverkehr wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein vorab telefonisch vereinbarter Termin mit dem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Terminvereinbarungen laufen in der Regel über die jeweiligen Abteilungssekretariate.

Eingesetzte Lotsen werden im Eingangsbereich die Terminvereinbarung abfragen, sodass ein kontrollierter Zugang zum Haus möglich wird. Die Kunden werden gebeten, das Haus möglichst mit Mundschutzmaske zu betreten. Eine Alltagsmaske, Schal oder Halstuch sind vollkommen ausreichend. Im Gebäude und in den Außenstellen ist für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gesorgt. Bei Bedarf kann auch vor Ort ein einfacher Mundschutz erworben werden. Die Außenschalter im Bereich der Zulassungs- und Führerscheinstelle werden geschlossen.

Auch Abteilungen und Außenstellen mit beratendem Angebot wie beispielsweise Pflegestützpunkt, Jugend- und Familienberatungszentren, Betreuungsbehörde werden ihr Beratungsangebot im Einzelfall wieder öffnen. Für Anliegen, die nicht zwingend einen persönlichen Termin erfordern, sollte weiter auf Telefon oder E-Mail zurückgegriffen werden. (a)