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Aktuell Prozess

22-Jähriger Tübinger griff Frauen zwischen die Beine

Insgesamt sind 14 Taten angeklagt. Angeklagter legte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Geständnis ab. Täter leidet, so das vorläufige Gutachter des forensischen Psychiaters, unter einer Persönlichkeitsstörung.

TÜBINGEN. Vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts begann am Montag der Prozess gegen einen 22-Jährigen aus Tübingen, der zwischen August 2017 und Januar 2018 nachts im Tübinger Stadtgebiet mehrere Frauen verfolgte und ihnen von hinten zwischen Beine griff oder vor ihnen onanierte. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er hat bereits eine Sexualtherapie hinter sich. In dem Prozess geht es deshalb unter anderem auch um die Unterbringung des 22-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik.

Der Angeklagte »war erleichtert, ob seiner Festnahme«, berichtete am Montag ein Kripobeamter. Er habe alles gleich offengelegt, sich äußerst kooperativ gezeigt, habe viele Einzelheiten und präzise Beschreibungen seiner Taten bei den Verhören abgeliefert. Die Taten täten ihm leid.

Auch zum Motiv des Sextäters wusste der Beamte etwas zu sagen. Der 22-Jährige habe sich häufig in Tübinger Clubs aufgehalten, sich dort aber »als Außenseiter gefühlt, während andere Spaß hatten«. Nach den Clubbesuchen sei der Angeklagte dann durch die Stadt gezogen, »um seine Stimmung aufzuhellen«. Dies versuchte er offenbar mit den sexuellen Übergriffen auf Frauen.

Bei der Polizei gestand der 22-Jährige mehr als die jetzt angeklagten 14 Taten. Die sexuellen Übergriffe in Tübingen beim Lustnauer Sportplatz und in Derendingen wurden damals aber offensichtlich nicht bei der Polizei angezeigt. Zweimal war der Täter auch in Studentenwohnheime eingedrungen und hatte dort vor den schlafenden Frauen onaniert. Als sie aufwachten, rannte er davon. (GEA)

Justitia
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv