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Wo die Ausgangssperre ab Donnerstag immer noch gilt

Die generelle Ausgangssperre ist gekippt worden. Sie gilt nun nur noch in Hotspot-Kreisen.

Ohne ein paar Busse und etwas Blaulicht wäre die Karlstraße fast unbefahren.
Ohne ein paar Busse und etwas Blaulicht wäre die Karlstraße während der Ausgangssperre fast unbefahren. Foto: dpa/Zenke
Ohne ein paar Busse und etwas Blaulicht wäre die Karlstraße während der Ausgangssperre fast unbefahren.
Foto: dpa/Zenke

REUTLINGEN. Am Montag hatte der Verwaltungsgerichtshof die allgemeine Ausgangssperre in Baden-Württemberg gekippt und damit der Klage einer Tübingerin stattgegeben. Gestern stellte Winfried Kretschmann nun vor, wie die Landesregierung die Entscheidung des Gerichts konkret umsetzen will. 

Ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gilt demnach ab Donnerstag eine Sperre zwischen 21.00 und 05.00 Uhr. Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts beträfe das immer noch mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise.

Auch die Ausgangsbeschränkungen am Tag werden aufgehoben - zwischen 05.00 und 20.00 Uhr sollte man bislang nur aus triftigem Grund die Wohnung verlassen - etwa um zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gehen. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweite Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr gekippt.

Zu der Umstellung auf eine regionale Lösung sagte Kretschmann: »Wir hatten das ohnehin vor.« Er habe das am Sonntag mit dem Chef seiner Staatskanzlei besprochen. »Am Montag hätten wir das gemacht.« Das Gericht sei dann der Regierung zuvorgekommen. »Das wär andersrum schöner gewesen, aber es ist nun mal so.«

Wo genau die Ausgangssperre ab Donnerstag noch gilt, können Sie auf der Website »Gesundheitsaltlas Baden-Württemberg« nachsehen.  (dpa/GEA)