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Tübinger Landrat Walter bleibt bei Kritik an Teil-Impfpflicht: »Macht keinen Sinn«

Corona-Impfung
Eine Ärztin impft eine Frau gegen Corona. Foto: Moritz Frankenberg
Eine Ärztin impft eine Frau gegen Corona.
Foto: Moritz Frankenberg

STUTTGART. Der Präsident des Landkreistages, der Tübinger Landrat Joachim Walter, bleibt bei seiner scharfen Kritik an der Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken. »Wenn Gesetze da sind, führen wir sie aus«, sagte er nach der Einführung der Teil-Impfpflicht. »Ich bleibe aber dabei, dass es keinen Sinn macht.« Es habe sich durch zahlreiche Infektionen in Alten-und Pflegeheimen des Kreises gezeigt, dass die Impfung nicht vor einer Ansteckung schütze. »Damit ist der Schutzzweck der Einrichtung dieser sogenannten Impfpflicht mehr als infrage gestellt«, sagte Walter am Donnerstag in Stuttgart.

Andererseits gebe es in seinem Kreis bereits jetzt einen massiven Pflegenotstand. »Wir haben 1.700 Meldungen bei uns im Kreis Tübingen von Menschen, die nicht geimpft sind. Die fehlen irgendwo.« Da gehe es auch um Hausmeister und andere. »Aber die braucht man natürlich genauso.« Walter warnte davor, dass die Impfpflicht trotz des nicht überzeugenden Schutzes auch die Staatsverdrossenheit fördern könne. »Wir können es uns nicht leisten angesichts vieler Menschen, die sich vom Staat hier abwenden, da noch Wasser auf die Mühlen zu gießen.«

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am Dienstag vergangener Woche angelaufen. Alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten mussten bis dahin ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offen legen. Wurde kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren. Bislang wurden laut Gesundheitsministerium mehr als 17.000 Beschäftigte ohne Impfnachweis gemeldet. Mehr als 2600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. (dpa)