Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten aus Afrika war im August abgetrennt worden. Der 33-Jährige aus dem Benin hatte im Gegensatz zu den anderen Angeklagten damals kein Geständnis abgelegt. Gegen ihn musste das Landgericht deshalb weiterverhandeln. Auch jetzt legte er kein eindeutiges Geständnis ab, er bedauerte aber in seinem letzten Wort seine Taten.
Das Gericht verurteilte den 33-Jährigen am Donnerstag wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs zu einer Strafe von drei Jahren und zehn Monaten. Seine Taten spielten sich alle in Nordrhein-Westfalen (unter anderem in Köln und Leverkusen) ab. Der zweite Angeklagte, ein 30-Jähriger von der Elfenbeinküste, war sein Komplize. Er hatte zu den anderen vier Angeklagten, die im August verurteilt worden waren, keinen Kontakt. Jedenfalls konnte ihm das Gericht dies nicht nachweisen. Weil er nur eine Randfigur in der Bande war, muss er nun nicht ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn nur wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Computerbetrug und zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. (GEA)