REUTLINGEN. Im Rahmen eines groß angelegten Einsatzes sind am frühen Dienstagmorgen sieben Tatverdächtige unter anderem wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs festgenommen worden. Fünf Personen befinden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Bei Durchsuchungen an insgesamt zwölf Objekten wurde unter anderem umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt.
An den unter Federführung der Kriminalpolizeidirektion Esslingen durchgeführten Einsatzmaßnahmen mit Schwerpunkt im Landkreis Reutlingen, vereinzelt auch in benachbarten Landkreisen, waren insgesamt rund 150 Beamte beteiligt. Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Reutlingen wurde dabei von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.
Hinweise auf Sharing Server
Dem jetzigen Einsatz waren langwierige, größtenteils verdeckte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Spezialisten für Cyberermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Esslingen vorausgegangen, die mit einer Anzeige eines Pay-TV-Anbieters im Sommer 2022 ihren Ursprung genommen hatten. Das Unternehmen hatte Hinweise auf Sharing-Server im Internet festgestellt.
Die Ermittlungen führten zu einer Gruppe von aktuell elf überwiegend im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen ansässigen Beschuldigten, die seit mindestens eineinhalb Jahren arbeitsteilig, banden- und gewerbsmäßig in erheblichem Umfang illegale Stream-Sharing-Dienste unterschiedlichster Art einer noch unbekannten Anzahl von zahlenden Kunden zur Verfügung gestellt haben sollen. Hierzu bauten sie vorwiegend an Privatanschriften ein Netzwerk von Servern und ein schneeballähnliches Vertriebssystem auf, in dem einem 54-jährigen Pfullinger und einem 56-jährigen Reutlinger eine führende Rolle zugeschrieben wird.
Drei Beschuldigte haben Komplizen ihre Server zum Streamen bereitgestellt
Nach jetzigem Kenntnisstand sollen drei der Beschuldigten einzelne, legal erworbene Pay-TV-Abonnements dazu genutzt haben, Sendeinhalte zu entschlüsseln, über eigene Server zu streamen und gegen Bezahlung mehreren Komplizen zur Verfügung zu stellen. Diese sollen ihrerseits die entschlüsselten Sendeinhalte wiederum gegen eine Gebühr einer beliebigen Anzahl von Endkonsumenten zur Verfügung gestellt haben.
Auf richterliche Anordnung wurden am Dienstag unter anderem die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial wie PC, Notebooks, Server, Datenträger und Handys aufgefunden und beschlagnahmt. Mit der Zerschlagung des kriminellen Netzwerks wurden auch die illegalen Pay-TV-Zugriffe der Konsumenten beendet. Aus dem Besitz des 56-jährigen Reutlingers beschlagnahmten die Ermittler zusätzlich neben mehreren legalen Schusswaffen auch eine illegale Pistole.
Sieben Beschuldigte, darunter auch die beiden mutmaßlichen Drahtzieher, wurden aufgrund von bereits von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Vorfeld erwirkten Haftbefehlen festgenommen und im Laufe des Dienstags den jeweils zuständigen Haftrichtern vorgeführt. Gegen vier Deutsche und einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen im Alter von 54 bis 57 Jahren wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Haftbefehle gegen zwei andere Beschuldigte wurden teils gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Ermittlungen dauern an
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sowie die Ermittlungen zum jeweiligen Tatbeitrag der einzelnen Verdächtigen und zu möglichen weiteren Beteiligten dauern aktuell noch an. Es wird davon ausgegangen, dass bundesweit oder auch im Ausland eine Vielzahl von entsprechenden Kunden die Dienste der Beschuldigten in Anspruch nahmen. Der Schwerpunkt wird in Baden-Württemberg vermutet. Auch hierzu sind weitere Ermittlungen im Gang.
Die Höhe des unterschiedlichen Pay-TV-Unternehmen durch entgangene Abonnementgebühren entstandenen Schadens kann noch nicht beziffert werden, dürfte aber mindestens im hohen sechsstelligen Bereich liegen.
Zur Abschöpfung der von den Beschuldigten in beträchtlicher Höhe erzielten, illegalen Gewinne wurden entsprechende Finanzermittlungen eingeleitet. Zwei hochwertige Pkw und ein Motorrad wurden in diesem Zusammenhang bereits beschlagnahmt. (pol)