TÜBINGEN. Eine Seniorin ist am Dienstagnachmittag Opfer von Telefonbetrügern geworden. Mit der bekannten Masche, eine Angehörige habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und deshalb sei zur Abwendung einer Inhaftierung die Hinterlegung einer Kaution erforderlich, setzten die Kriminellen ihr Opfer derart unter Druck, dass sie einem der Täter gegen 13.40 Uhr in der Lange Gasse vor Gebäude Nr. 22 einen fünfstelligen Betrag übergab.
Als dieser eine weitere, beträchtliche Summe forderte und die Frau in einer Bankfiliale in der Innenstadt weiteres Geld abheben wollte, klärten die Bankangestellten die 74-Jährige über die Betrugsmasche auf und verhinderten Schlimmeres. Der Abholer des Geldes war etwa 25 Jahre alt, schlank/sportlich, 175 groß, hatte einen bräunlichen Teint und trug eine dunkelblaue Hose sowie ein helleres Hemd. Die Frau war mit zwei Hunden unterwegs und könnte bei der Geldübergabe Zeugen aufgefallen sein. Hinweise nimmt die Polizei unter Telefon 07071/972-1400 entgegen.
Die Polizei warnt immer wieder vor dieser und anderen Betrugsmaschen und rät:
- Übergeben Sie nie Geld an einen Fremden, ganz egal für wen er
sich ausgibt oder in wessen Auftrag er angeblich handelt.
- Nie wird die Polizei oder ein Beschäftigter einer anderen
Behörde die Übergabe von Geld oder Wertsachen fordern - und
schon gar nicht unter fadenscheinigen Gründen eine Übergabe an
einem willkürlichen Ort verlangen.
- Fragen Sie auch genau nach, wenn sich ein unbekannter,
angeblicher Angehöriger oder Bekannter meldet und von sich aus
seinen Namen nicht nennt.
- Bieten Sie dem Anrufer auf keinen Fall einen Namen an (z.B.
»Bist Du es, Michael?«), den er nur bestätigen muss und mit dem
er dann weiter Ihr Vertrauen erschleichen kann.
- Überprüfen Sie in jedem Fall die Angaben mit Hilfe einer
Vertrauensperson. Wenn jemand wirklich Hilfe braucht, wird er
Verständnis dafür haben, wenn Sie sein Anliegen überprüfen und
jemanden zu Rate ziehen.
- Wählen Sie nicht die Rückruftaste - sonst landen Sie wieder bei
den Betrügern.
- Wenn sich der Verdacht ergibt, dass es sich um einen
betrügerischen Anruf handelt, melden Sie den Vorfall
unverzüglich der Polizei. (pol)