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Reutlinger Polizei gibt Tipps und Hinweise für unbeschwertes Feiern an der Fasnet

Hästrägern feiern auf einem Umzug mit den Zuschauern. Foto: Jürgen Meyer
Hästrägern feiern auf einem Umzug mit den Zuschauern.
Foto: Jürgen Meyer

REUTLINGEN. Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht wieder bevor. Für viele Fasnetsbegeisterte sind die vielen Veranstaltungen rund um die »fünfte Jahreszeit« ein Anlass, etwas tiefer als sonst in das eine oder andere Glas zu schauen. Aus Spaß kann aber schnell bitterer Ernst werden, besonders, wenn man einen Unfall verursacht oder alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Aber auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenheit für andere zu einem willkommenen Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt, die man nüchtern nie begehen würde.

Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:

  • Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von illegalen Drogen sowieso.
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.
  • Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.
  • Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist gut investiert.
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
  • Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.

Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige erlaubt.

Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil. Zudem können im Bedarfsfall auch Drohnen zum Einsatz kommen.

Nicht nur die Themen Alkohol oder Drogen stehen im Fokus der Polizei, auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr haben die Polizeibeamtinnen und -beamten im Visier. Dabei stehen wir in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen! (pol)