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Polizei zieht in Reutlingen betrunkene E-Scooter-Fahrerin aus dem Verkehr

Alkoholtest bei Verkehrskontrolle.
Alkoholtest bei Verkehrskontrolle. Foto: Jens Wolf dpa/lah
Alkoholtest bei Verkehrskontrolle.
Foto: Jens Wolf dpa/lah

REUTLINGEN. Eine erheblich alkoholisierte E-Scooter-Fahrerin hat die Polizei am Sonntagabend in der Lindachstraße aus dem Verkehr gezogen. Einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Reutlingen war die 18-Jährige gegen 22.10 Uhr auf einem gemieteten Elektroroller aufgrund ihrer unsicheren Fahrweise aufgefallen. Bei der Kontrolle wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt, berichtet die Polizei. Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von über 1,4 Promille. Deshalb wurde eine Blutprobe veranlasst. Die junge Frau muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Die Polizei weist darauf hin, dass für die Nutzung von E-Scootern dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bereits ab 0,3 Promille können jedoch bereits strafrechtliche Konsequenzen drohen, zum Beispiel wenn ein Unfall passiert. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot. Wer 1,1 Promille und mehr Alkohol im Blut hat und am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Wer betrunken mit einem Elektroroller unterwegs ist, muss auch mit entsprechenden führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. (pol)