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Aktuell Fahndungserfolg

Polizei fasst mutmaßlichen Serien-Einbrecher von Reutlingen

Die Handschellen klicken am Stuttgarter Hauptbahnhof. Polizisten finden beim einschlägig polizeibekannten 29-Jährigen sogar ein Brecheisen und einen Hammer.

Handschellen
Ein Mann trägt Handschellen. Foto: Stefan Sauer
Ein Mann trägt Handschellen.
Foto: Stefan Sauer

REUTLINGEN/STUTTGART. Unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeirevier Reutlingen seit dem frühen Donnerstagmorgen gegen einen einschlägig polizeibekannten 29-Jährigen. Diesem wird zur Last gelegt, in der Nacht zum Donnerstag in mehrere Geschäfte in der Reutlinger Innenstadt eingebrochen zu sein. Der Mann befindet sich bereits in Haft. 

Zunächst wurden der Polizei im Laufe des Donnerstagmorgens Einbrüche in ein Café in der Kanzleistraße, zwei Imbisse in der Eberhardstraße und der Katharinenstraße sowie ein Einbruchsversuch in ein Modegeschäft am Marktplatz mitgeteilt. In den ersten drei Fällen war jeweils ein dreistelliger Bargeldbetrag gestohlen worden. Am selben Morgen kontrollierten Beamte der Bundespolizei unabhängig davon am Stuttgarter Hauptbahnhof einen 29-Jährigen, der, wie sich bei der Durchsuchung herausstellte, neben einem Brecheisen, einem Hammer und einer Sturmhaube auch mehrere hundert Euro Bargeld mit sich führte. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. 

Tatverdächtiger hat möglicherweise noch mehr Einbrüche begangen

Da der 29-Jährige zuvor mit dem Zug aus Richtung Tübingen/Reutlingen nach Stuttgart gereist war, ergab sich nach einem entsprechenden polizeilichen Informationsaustausch rasch der Verdacht, dass der Mann für die Einbrüche in Reutlingen verantwortlich sein könnte. Die folgenden Ermittlungen erhärteten dies. Außerdem stellte sich heraus, dass gegen den Tatverdächtigen in anderer Sache bereits ein Haftbefehl bestand. Der 29-jährige Bulgare wurde von den Beamten der Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.  

Ob der Mann noch für weitere Einbrüche als Tatverdächtiger in Frage kommt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (pol)