TÜBINGEN. Innerhalb weniger Stunden ist ein alkoholisierter 35 Jahre alter Mann am frühen Sonntagmorgen in Tübingen wiederholt negativ aufgefallen und straffällig geworden. Gegen 1.25 Uhr betrat der 35-Jährige zunächst das Gelände einer akademischen Verbindung in der Schloßbergstraße. Als ihm aufgrund seiner Alkoholisierung kein Zutritt gewährt wurde, weigerte er sich, das Grundstück der akademischen Verbindung zu verlassen.
Zur Durchsetzung des Hausrechts wurde er durch zwei Verantwortliche im Alter von 23 und 45 Jahren in den Außenbereich verbracht, wobei er die beiden Männer beleidigte. Nachdem er in seinem Frust offensichtlich in der Schloßbergstraße gegen mehrere Fahrzeuge getreten hatte, kehrte der 35-Jährige wieder zurück und musste schließlich von der verständigten Polizei des Platzes verwiesen werden. Sachschäden konnten an den geparkten Pkw bislang nicht festgestellt werden.
Gegen 3.45 Uhr begab sich der 35-Jährige in der Wöhrdstraße in die Lobby eines dortigen Hotels und behauptete gegenüber einem 61-jährigen Angestellten, dass er Gast des Hotels sei. Nachdem dies jedoch widerlegt werden konnte, beleidigte er den Hotelmitarbeiter, begab sich hinter die Bar, entnahm dort eine Flasche Alkohol und verließ schließlich das Hotel. Im Außenbereich konnte er durch den 61-Jährigen angetroffen werden, wo dieser dem Störer die entwendete Flasche wieder abnehmen konnte.
Im Anschluss folgte der 35-jährige Unbelehrbare dem Mitarbeiter jedoch wieder ins Hotel, wo er durch die zwischenzeitig verständigten Polizeibeamten angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden konnte. Als der nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Hotel verlassen sollte und auch diesen Anweisungen keine Folge leisten wollte, wurde er zunächst mittels unmittelbaren Zwangs in den Außenbereich gebracht und schließlich in Gewahrsam genommen.
Aufgrund weiterer zu erwartender Störungen durch den 35-Jährigen durfte dieser die restliche Nacht und den Sonntagmorgen in einer Arrestzelle verbringen und muss sich nun für seine zahlreichen Verfehlungen strafrechtlich verantworten. (pol)

