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Schwellen für härtere Corona-Maßnahmen vereinbart

Inmitten gewaltig steigender Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf erste Maßnahmen in der Pandemie-Bekämpfung geeinigt.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt an der Sitzung des Bundestags teil. Foto: Nietfeld/dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt an der Sitzung des Bundestags teil.
Foto: Nietfeld/dpa

BERLIN. Angesichts der immer bedrohlicheren Corona-Welle mit Rekord-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf erste Krisenmaßnahmen verständigt.

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür am Donnerstag drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Merkel im Anschluss sagte.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Wert von 6 als Grenzwert

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Zudem wollen die Länder Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) im Anschluss an die Beratungen sagte.

Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern vom Donnerstag hervorgeht. (dpa)