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Impfstatus-Schock: Was Geimpfte mit Johnson & Johnson jetzt wissen müssen

Der Bund hat den Status von Geimpften mit Johnson & Johnson zurückgestuft. Was jetzt für Grundimmunisierung und Booster gilt und welche Ausnahme es gibt.

Johnson & Johnson Impfstoff
Fläschchen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Foto: Gerber/dpa
Fläschchen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
Foto: Gerber/dpa

REUTLINGEN. Für viele Geimpfte war es ein Schock. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus, schrieb das Sozialministerium Baden-Württemberg gestern in einer Pressemeldung. Am Wochenende habe der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst, heißt es. In diesem Zusammenhang habe das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien für den Impfstatus geändert. Eine medizinische Begründung für die Umstellung? Fehlanzeige! 

Das treibt viele Kommentatoren in Sozialen Netzwerken auf die Palme. Wieder sei etwas versprochen worden - nämlich der volle Impfschutz mit nur einer Impfung - was jetzt nicht eingehalten werde. Dieses Vorgehen sei Wasser auf die Mühlen der Impfgegner, kritisiert ein User. Andere kündigen an, sich jetzt nicht mehr impfen lassen zu wollen. Wer bereits mit Johnson & Johnson geimpft ist und seinen Impfstatus aufrechterhalten will, muss Folgendes wissen:

Grundimmunisierung

Für die Grundimmunisierung ist jetzt eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Moderna), nötig. Sie kann bereits vier Wochen nach der ersten Dosis verabreicht werden.

14 Tage Wartezeit

Als grundimmunisiert gilt eine Person nach Auskunft des Sozialministeriums erst 14 Tage nach dem zweiten Piks. Heißt: Erst dann darf diese Person wieder an Bereichen des öffentlichen Lebens teilhaben, bei denen die 2G-Regeln gelten. Vor Ablauf der 14 Tage haben J&J-Geimpfte den Status eines Ungeimpften.

Ausnahme

Wer bereits eine Dosis Johnson & Johnson erhalten hat, fällt nach seiner Zweitimpfung noch drei Monate lang unter die Ausnahmeregelung bei 2Gplus-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass diese Personen ohne Schnelltest ins Restaurant, ins Kino, etc. dürfen. Nach Ablauf der drei Monate, ist für diverse Lebensbereiche ein Schnelltest nötig, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Booster

Um als geboostert zu gelten, brauchen J&J-Geimpfte jetzt eine dritte Impfung mit einem mRNA-Vakzin. Sie darf frühestens drei Monate nach der zweiten Injektion erfolgen. Wer geboostert ist, muss bei 2G-Plus grundsätzlich keinen Schnelltest mehr vorlegen.