REGENSBURG. Fahrgäste eines vorbeifahrenden Stadtbusses hielten die Szene am Ostersonntag für eine gefährliche Situation und alarmierten die Polizei. Zwar konnte die Lage relativ schnell aufgeklärt werden, die Beteiligten müssen sich dennoch unter anderem wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.
Es ist verboten und strafbar, Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen, die den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Verschärfend dürfte in diesem Fall noch hinzukommen, dass der Mann zuvor von den Behörden extra darauf hingewiesen worden sein soll. Das schien ihn letztlich nicht zu interessieren. Auch um eine erforderliche Drehgenehmigung kümmerte er sich laut Polizeiangaben vom Montag nicht. (dpa)