Tübingen.TÜBINGEN. Am 01.08.2020 demonstrierten in Berlin rund 20.000 Menschen gegen die zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie angeordneten Maßnahmen und Auflagen. Hierzu veröffentlichte die Parteivorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) anschließend über die Kommunikationsplattform Twitter folgende Äußerung:
»Tausende #Covidioten feiern sich in #Berlin als «die zweite Welle», ohne Abstand, ohne Maske. Sie gefährden damit nicht nur unsere Gesundheit, sie gefährden unsere Erfolge gegen die Pandemie und für die Belebung von Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft. Unverantwortlich!«
In der Folge gingen Hunderte Strafanzeigen von Demonstrationsteilnehmern bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ein, die sich durch die Äußerung beleidigt fühlten.
Die Anzeigen wurden nicht weiterverfolgt, da keine strafbare Beleidigung vorliegt. Das heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen.
»Die Äußerung der SPD-Vorsitzenden stellt eine kritische Reaktion auf das Verhalten der Personen dar, die bei der Veranstaltung bewusst Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos missachteten«, heißt es in der Mitteilung weiter. Es handle sich um eine politische Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Sache, die als solche vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft in Berlin Strafanzeigen wegen der gleichen Twitter-Veröffentlichung der SPD-Vorsitzenden ebenfalls nicht weiterverfolgt. (pm)