REUTLINGEN. Die Stadtverwaltung Reutlingen und »Kulturschock Zelle« streiten derzeit darum, ob der Einsatz zweier Polizisten im Jugendzentrum in der Albstraße im Dezember 2017 behindert wurde. Die Polizei schlägt sich bei diesem Disput eindeutig auf die Seite der Stadt.
Zwei Zivilbeamte hätten an jenem Abend in verschiedenen Gaststätten der Innenstadt Jugendschutzkontrollen durchgeführt, in der Zelle sei ihnen der Einlass verwehrt worden, heißt es in seiner Stellungnahme der Polizei - und das zum wiederholten Mal.
Warum haben die Ordnungshüter nicht vehementer versucht, sich Zutritt zur Veranstaltung in der Zelle zu verschaffen? »Im Bereich des Jugendschutzrechts ist es nicht zielführend, die Kontrollen mit Zwang durchzuführen«, lässt die Polizei auf GEA-Anfrage wissen. Man sei bemüht, in dieser Sache mit allen Beteiligten an einem Strang zu ziehen.
Unabhänig von den begleitenden Sicherheitsmaßnahmen der Zelle selbst, habe die Polizei hat das Recht, Kontrollen durchzuführen. Das ergebe sich laut Pressestelle aus dem Jugendschutzgesetz »in Verbindung mit den allgemeinen Bestimmungen des Polizeigesetzes und den sich daraus ergebenden Befugnissen«. (GEA)