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Aktuell Energie

Wie die Stadtwerke Reutlingen die Energiepreisbremse umsetzen wollen

Bundestag und Bundesrat haben die sogenannte Energiepreisbremse beschlossen. Das Regelwerk soll die Verbraucher vor allem vor zu hohen Gas- und Stromkosten schützen. Die Stadtwerke in Reutlingen und in Tübingen haben dazu erste Ansätze, wie sie das organisieren wollen.

Gaspreisbremse
Im Dezember übernimmt der Bund den Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden. Foto: picture alliance
Im Dezember übernimmt der Bund den Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden.
Foto: picture alliance

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Energiepreisbremse kommt und die Bundesregierung wird nicht müde zu betonen, dass sich die Bezieher von Gas und Strom dabei um nichts kümmern und sie zu hohe Energiekosten dadurch nicht tragen müssen Das würden für sie die Energieversorger übernehmen, so die Ampel-Koalition in Berlin. Zu den Energieversorgern in der Region gehören unter anderem auch die Stadtwerke Reutlingen und Tübingen.

Auf diese käme jetzt eine echte »Mammutaufgabe« zu, meinte Dr. Ulrich Schermaul, Sprecher der Stadtwerke Tübingen (SWT), im Gespräch mit dem GEA. Auch die Stadtwerke Reutlingen verwendeten in einer entsprechenden Mitteilung den Begriff »Mammutaufgabe«. Beide Unternehmen bestätigten, dass auf die Gas- und Stromkunden keine zusätzlichen Aufgaben zukämen, um von der Energiepreisbremse zu profitieren. Das müsse jetzt von den Energie-Unternehmen auf den Weg gebracht werden, einiges sei schon angestoßen worden.

Dazu gehörten auch die entsprechenden Informationen für die Kunden, denn es gebe bereits die ersten Anfragen und die Stadtwerke rechnen mit einer Zunahme, so Klaus Leibfritz, Sprecher der Stadtwerke Reutlingen. Weiter heißt es aber: »Aktuell weisen wir darauf hin, dass wir erst den genauen Gesetzestext abwarten müssen, bis wir belastbare Aussagen machen können.«

Kunden müssen nicht aktiv werden

Sicher ist dagegen bereits, dass die sogenannte »Dezember-Soforthilfe« umgesetzt wird. Das bedeutet, der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung, die im Dezember fällig wird, für die Verbraucher. Die Energieversorger übernehmen dabei die praktische Umsetzung. Konkret heißt das, dass bei Rechungen oder Einzugsermächtigungen für Gas der Betrag für den Dezember verrechnet wird, beziehungsweise der Abschlag nicht abgebucht wird. Die Stadtwerke Reutlingen weisen auch darauf hin: »Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlungen auch Kosten für Erdgas enthalten, bekommen die Soforthilfe im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zurückerstattet.« Dafür ist der Vermieter verantwortlich.

Noch nicht so detailliert ausgearbeitet sind Berechnungsmodelle für die Preisbremsen, die ab März und rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten sollen. Hier müsse erst noch die gesetzlichen Grundlagen bei den Energieversorgern vorliegen, hieß es. Die Stadtwerke Reutlingen nennen die Vorgaben die dafür bislang bekannt sind: »Dabei werden die Preise für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent des angenommenen Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, zahlen Kundinnen und Kunden den im Vertrag mit dem Energieversorger vereinbarten Preis. Bleibt der Verbrauch darunter, gibt es für den eingesparten Verbrauch eine Rückzahlung.« Energiesparen würde sich also lohnen. Die Stadtwerke Tübingen sagen ihren Kunden dasselbe.

Energiepreisbremsen sind steuerfinanziert

Die Stadtwerke Reutlingen weisen außerdem darauf hin, dass die Entlastungspakete der Bundesregierung aus der Staatskasse bezahlt werden: »Finanziert werden die Maßnahmen durch einen insgesamt 200 Milliarden Euro schweren 'Abwehrschirm', der bereits beschlossen wurde. Dafür nimmt der Bund neue Schulden auf.« 

Tatsache bleibt: Umsetzen müssen es jetzt die Energieversorger, also auch die Stadtwerke in Reutlingen und der gesamten Region. Viel Zeit bleibt ihnen nicht, und die Anfragen von Kunden dürften zunehmen. (GEA)