REUTLINGEN. Die Stadtverwaltung übermittelt auf Verlangen an Mandatsträger, Tageszeitungen, das Amtsblatt der Stadt Reutlingen und die Mitteilungsblätter der Stadtteile Namen, Doktorgrad, Anschrift sowie Tag und Art von Alters- und Ehejubiläen zur Veröffentlichung.
Weitergegeben werden Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr sowie goldene, diamantene, eiserne und Gnadenhochzeiten. Jubilare, die eine Veröffentlichung ihres Ehrentages im kommenden Jahr nicht wünschen, sollten dies der Reutlinger Stadtverwaltung mitteilen. Den Widerspruch nehmen das Standesamt sowie die jeweiligen Bezirksämter entgegen.
Eine bereits abgegebene Mitteilung behält ihre Gültigkeit. Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene darf die Stadtverwaltung in den sechs Monaten vor dem Ereignis außerdem Gruppenauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermitteln.
Die Daten müssen allerdings spätestens einen Monat danach gelöscht werden. Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Daten zusätzlich zur Übermittlung von Informationen über Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen an die Unionsbürger genutzt werden, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Stadtverwaltung darf ebenso Daten von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage übermitteln. Namen, Doktorgrad und Anschrift dürfen allerdings nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden.
Das jeweilige Widerspruchsrecht kann schriftlich beim Bürgeramt, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen oder bei der Außenstelle Orschel-Hagen des Bürgeramtes, Dresdner Platz 4 oder bei den Bezirksämtern geltend gemacht werden. Ein Antragsformular gibt es auf der städtischen Homepage. Wurde bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben, ist eine weitere Mitteilung nicht mehr erforderlich. (sv)