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Verwahrlostes Kaninchen in Reutlingen gefunden - Tierheim muss es einschläfern

Dieses kranke und völlig entkräftete Kaninchen wurde in Reutlingen ausgesetzt. Foto: Tierheim Reutlingen
Dieses kranke und völlig entkräftete Kaninchen wurde in Reutlingen ausgesetzt.
Foto: Tierheim Reutlingen

REUTLINGEN. In Reutlingen wurde ein offenbar ausgesetztes, krankes und völlig entkräftetes Kaninchen gefunden, das kurze Zeit später eingeschläfert werden musste. Das berichtet das Reutlinger Tierheim in den sozialen Medien. Demnach wurde das Weibchen beim Seniorenheim »Haus Voller Brunnen« in der Mittnachtstraße aufgefunden. »Eingekotet, voller Urin, kahle Stellen, tränende Augen und ein übler Geruch verrieten schon bei Ankunft, dass es diesem Kaninchenmädchen gar nicht gut geht«, schreibt das Tierheim über den Einsatz.

Einen Schock bekamen die Mitarbeiter beim Blick ins Maul. »Katastrophale Backenzähne, Kieferabszess, der den Augapfel bereits nach oben drückte, Eiter, der aus Auge lief, Geschwür im Unterkiefer...«, zählt der Tierschutverein auf. »Es blieb uns nur noch die Einschläferung. Wir konnten ihr nicht mehr helfen.«

Das Tierheim fragt sich: Wurde das Kaninchen zum Sterben ausgesetzt? Laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es verboten, Tiere auszusetzen. »Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen«, heißt es. Das Aussetzen eines Tieres zieht ein Bußgeld nach sich. Laut Paragraf 18 des TierSchG können bis zu 25.000 Euro fällig werden. Wenn dem Tier zusätzlich noch geschadet wird und es leidet, besteht eine Straftat. Dann kann es sogar zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren kommen. (GEA)