Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung kommt, weil das hohe Verkehrsaufkommen zu einer starken Lärmbelastung an den straßennahen Wohngebäuden führt. Jedoch liegen die Lärmpegel nur nachts über den Richtwerten und damit im gesundheitskritischen Bereich. Deshalb gilt Tempo 40 lediglich zwischen 22 und 6 Uhr. Der Lärmpegel an den Gebäuden verringert sich durch die Geschwindigkeitsbeschränkung um rund 1,3 dB(A) und reduziert damit die nächtliche Lärmbelastung für Anwohner.
Für die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme war die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich, die vorliegt. Das Amt für öffentliche Ordnung wird verstärkt überwachen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten wird. (pm)