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Aktuell Verkehr

Teilweise Tempo 30 auf Ortsdurchfahrt in Mittelstadt

Tempo 30
Tempo 30 Foto: Ralf Rittgeroth
Tempo 30
Foto: Ralf Rittgeroth

REUTLINGEN-MITTELSTADT. Von Mittwoch, 9. September an, gilt auf einem Teilabschnitt der L 374 in der Ortsdurchfahrt Mittelstadt Tempo 30. Dies ist die erste Maßnahme aus der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Reutlingen.

Auf einem rund 750 Meter langen Abschnitt der Neckartenzlinger Straße beziehungsweise Riedericher Straße (L374), aus Richtung B297 kommend zwischen Neckarbrücke und Einmündung Wieslenstraße, ist ab sofort aus Lärmschutzgründen ganztägig Tempo 30 angeordnet. Grund dafür ist die hohe Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt, die zu einer hohen Lärmbelastung an den nahe am Straßenraum stehenden Wohngebäuden führt. Nachts liegen die Lärmwerte teilweise mehr als drei dB(A) über den Lärmrichtwerten und damit über der Schwelle der Gesundheitsgefährdung. Der Lärmwert am Gebäude reduziert sich durch die Maßnahme um rund 2,5 dB(A) und verbessert damit die Lärmsituation der an der Ortsdurchfahrt wohnenden Bürger.

Ebenfalls Tempo 30 wird auf der kompletten Stadtstraße zwischen Ortseingang und Einmündung in die Riedericher Straße angeordnet.

Abschnitt mit Tempo 40 ab der Wieslenstraße in Richtung Riederich

Auf dem angrenzenden, knapp 180 Meter langen Abschnitt der L 374 ab der Wieslenstraße in Richtung Riederich, liegen die Lärmpegel aufgrund des größeren Abstandes der Gebäude niedriger, jedoch immer noch im gesundheitskritischen Bereich. Auf dem genannten Abschnitt wird entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats zum Lärmaktionsplan Tempo 40 angeordnet.

Die Maßnahme ist eine Auswirkung der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Reutlingen. Für die Umsetzung dieser verkehrsrechtlichen Maßnahme war die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich, die mittlerweile vorliegt. Durch die Reduktion der Geschwindigkeit wird das Queren der L 374 wie auch der Stadtstraße für Fußgänger und das Radfahren auf der Straße einfacher und sicherer. Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit verstärkt überwachen. (pm)