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Aktuell Amtsgericht

Streit im Jobcenter: Handyaufnahmen verboten

Termin vor dem Amtsgericht - ein Klient der Argentur für Arbeit wollte Gespräche mit dem Handy aufzeichnen. Das ist verboten.

Agentur für Arbeit
Foto: Sebastian Gollnow Foto: Sebastian Gollnow
Foto: Sebastian Gollnow
Foto: Sebastian Gollnow
REUTLINGEN. Ein Klient der Agentur für Arbeit war am 13. Februar dieses Jahres zu seiner Sachbearbeiterin gekommen, er hatte gesagt, er wolle das Gespräch mit ihr nur führen, wenn er es per Smartphone aufnehme. Der Grund? Sie habe ihn schon einmal angelogen. Mit seinem Verhalten hatte der 40jährige Mann nicht nur die Sachbearbeiterin schwer verstört, sondern auch eine Strafanzeige gegen sich erwirkt. Die 41-jährige Agentur-Mitarbeiterin hatte nämlich ihre Teamleiterin zur Hilfe gerufen, die wiederum bestellte den Datenschutzbeauftragten in das kleine Büro. Zu viert stand sich die Gruppe am 13. Februar dieses Jahres also auf rund zwei bis drei Quadratmetern gegenüber, der 40-Jährige hielt immer wieder seine Smartphone-Kamera auf die Szene. Dabei betonte er mehrfach, er wolle nur ein Gespräch führen, wenn er es per Videobeweis dokumentieren könne. Die drei Agentur-Mitarbeiter entgegneten mehrfach, er solle mit den Aufnahmen aufhören – der Mann wollte nicht folgen. Schließlich wurde er per Hausverbot des Büros verwiesen, vor dem Reutlinger Amtsgericht sahen sich alle nun am Donnerstag wieder. Wegen »Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes« erhielt der 40-Jährige vom Amtsgericht eine Verwarnung – und eine Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 7200 Euro.