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Aktuell Müllabfuhr

Streik in Reutlingen: Müllabfuhr fällt in einigen Bezirken aus

Abfall. FOTO: DPA
Müllabfuhr bei der Arbeit. FOTO: DPA Foto: Deutsche Presse Agentur
Müllabfuhr bei der Arbeit. FOTO: DPA
Foto: Deutsche Presse Agentur

REUTLINGEN. Aufgrund des für Mittwoch, 7. Oktober, angekündigten Streiks im öffentlichen Dienst fällt die Müllabfuhr in einigen Bezirken aus. Das teilt die Stadt Reutlingen mit. 

Betroffen sind die Abfallbezirke 1A (Oststadt), 1B (Altstadt), 4 (Burgholz/Achalmgebiet), 7 (In Laisen), 9 (Betzenried), 10 (Tübinger Vorstadt), 21(Oferdingen), 23 (Reicheneck). Haushalte, deren Abfallbehälter die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR) an diesem Tag nicht leeren, können die dadurch entstandenen Mehrmengen an Abfall oder Wertstoffen bei der nächsten regulären Abfuhr neben den Behältern bereitstellen.  

Restmüll sollte dafür in stabile Kunststoffsäcke gefüllt werden. Gelbe Säcke können dafür nicht verwendet werden. Grundsätzlich sollten Größe und Gewicht der »Mehrmengen-Säcke« so gewählt sein, dass die Müllwerker damit keine Probleme bekommen. Spezielle Säcke können nicht zur Verfügung gestellt werden. Papier kann gebündelt oder in kleine Kartons verpackt neben die blaue Tonne gestellt werden. Auch hier sollte das Gewicht der einzelnen Bündel zehn Kilo nicht übersteigen. Überschüssiger Papierabfall kann überdies auf dem Häckselplatz in Betzingen abgegeben werden.

Für zusätzliche Bioabfälle sind unbeschichtete Jutesäcke, wie man sie von der Grüngutabfuhr kennt, die beste Bereitstellungsform. Aber auch einwandige Papiersäcke werden als Mehrmengensack akzeptiert und mitgenommen. Der Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich sowie der Reutlinger Häckselplatz sind ebenfalls vom Streik betroffen, die Abfuhr der gelben Säcke dagegen nicht.

Auch in den Reutlinger Kindertageseinrichtungen wird am Mittwoch gestreikt. Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen können wegen der aktuellen Corona- Verordnung keine einrichtungsübergreifenden Notbetreuungsplätze angeboten werden. Diese Plätze gibt es ausschließlich in der jeweiligen Stammeinrichtung. Die betroffenen Eltern sind bereits per Elternbrief informiert worden. (pm)