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So betrogen Menschen aus der Region mit Corona-Soforthilfen

Betrüger nutzten unbürokratische Abwicklung aus: 2021 gab es einige Ermittlungsverfahren am Reutlinger Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.

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Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Foto: Patrick Pleul
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.
Foto: Patrick Pleul

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Mit den Corona-Soforthilfen wurden Unternehmen und Selbstständige von Bund und Land unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe hatten. Die Unterstützung ist Ende Mai 2020 ausgelaufen.

Weil die Corona-Soforthilfe unbürokratisch und schnell funktionieren sollte, waren die Hürden für die Antragsteller nicht sonderlich hoch. Und das nutzten Betrüger aus. Auch in der Region. Bei der Staatsanwaltschaft Tübingen sind die Eingänge vom vergangenen Jahr noch nicht ausgewertet. Aber 2021 gab es rund 40 Ermittlungsverfahren wegen Betruges oder Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen.

Die Schadenssummen waren dabei nicht unbeträchtlich. So wurde einem Mann, der sich zur Tatzeit in Vietnam aufhielt, vorgeworfen, über die jeweiligen Internet-Portale acht Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt zu haben – in unterschiedlicher Höhe und für Unternehmen im Bereich Eventmanagement/Promotion und Gastgewerbe, die teils nicht existierten oder betrieben wurden. Insgesamt beantragte der Mann 73.500 Euro Subventionshilfe, ausbezahlt wurden 43.500 Euro. Das Landgericht Tübingen verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Am Reutlinger Amtsgericht wurden bisher etwa »eine Handvoll« Fälle wegen Subventionsbetrugs bei den Corona-Soforthilfen verhandelt, so die Auskunft von Richter Eberhard Hausch, Vorsitzender des Schöffengerichts. (GEA)