REUTLINGEN. Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, ordnet der Landkreis Reutlingen ab dem morgigen Samstag, 14. Januar 2023, ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter in Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen an. Alternativ zur Haltung im Stall können auch Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern sollen, wie beispielsweise Vogelschutznetze, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Reutlingen.
Grund für diese Präventionsmaßnahme ist das Übergreifen des Virus auf andere Vogelarten. Die bisher erkrankten Schwäne im Landkreis Tübingen galten als sesshaft, daher konnte eine Übertragung auf Wirtschaftsgeflügel bisher als eher unwahrscheinlich eingestuft werden. Nachdem das Virus nun auf andere Wildvögel übergegangen ist, ordnet der Landkreis Reutlingen eine Allgemeinverfügung über das Aufstallungsgebot bis Freitag, 31. März, an.
Am Donnerstag, 5. Januar, waren im benachbarten Landkreis Tübingen erstmals bestätigte Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest im Landkreis Reutlingen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Allgemeinverfügung kann online nachgelesen werden. (pm)