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Reutlinger Rathaus bittet: Verschiebbare Termine aufschieben

Das Rathaus in Reutlingen und alle Verwaltungsstandorte bleiben weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen.

Die Rathäuser bleiben bis mindestens 29. Januar für Publikumsverkehr zu. FOTO: GEA
Die Rathäuser bleiben bis mindestens 29. Januar für Publikumsverkehr zu. FOTO: GEA
Die Rathäuser bleiben bis mindestens 29. Januar für Publikumsverkehr zu. FOTO: GEA

REUTLINGEN. Die Verlängerung des Lockdowns zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie wirkt sich auch auf die Reutlinger Stadtverwaltung aus. Das Rathaus mit allen Verwaltungsstandorten sowie alle Bezirksämter und das Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Regelung gilt bis mindestens 29. Januar.

Ohne Termin geht nichts

Die Stadtverwaltung ist zwar besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Kontaktaufnahme ist ausschließlich per Telefon, per Post oder schriftlich per E-Mail möglich.

Nicht verschiebbare persönliche Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgesprochen werden.

KONTAKTADRESSEN

Standesamt:

Telefon: 07121 303-5588 (Zentrale Anlaufstelle – Geburt und Sterbefall) und 07121 303 5599 (Eheschließungsabteilung) E-Mail: standesamt@reutlingen.de

Bürgeramt:

Telefon: 07121 303-5577 E-Mail: buergeramt@reutlingen.de

Sozialamt:

E-Mail: sozialamt@reutlingen.de

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Mitarbeiter verschiedener Sachgebiete sind auf der städtischen Website ( www.reutlingen.de/mitarbeiter) zu finden. Die städtischen Ämter sind unter www.reutlingen.de/aemter aufgelistet. Wenn das Anliegen nicht einem bestimmten Ansprechpartner zugeordnet werden kann, steht der Bürgerschaft unter www.reutlingen.de/kontakt ein Kontaktformular zur Verfügung, das an die entsprechenden Ämter weitergeleitet werden kann. Diese Vorsichtsmaßnahme diene dem Schutz der Bürger und Mitarbeiter der Verwaltung gleichermaßen, heißt es in einer Mitteilung der städtischen Pressestelle. Darin wird die Bürgerschaft gebeten, »abzuwägen, ob ein Termin zwingend notwendig ist, oder ob Erledigungen im Rathaus und in den Bezirksämtern nicht zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden können«.

Vereinbarte Trauungstermine im Rathaus und in den Rathäusern der Bezirksgemeinden finden weiterhin statt.

Gäste dürfen bei der Eheschließung allerdings weiterhin nicht aktuell anwesend sein. Im Trausaal dürfen sich nur der Standesbeamte und das Brautpaar aufhalten. (eg/GEA)