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Reutlinger Polizei warnt vor Abzocke

Anrufer behaupten, dass ein Gewinn über eine hohe Summe nur dann ausgezahlt werden könne, wenn eine Gebührenzahlung in Form von Gutscheinen geleistet werde

Masche von Betrügern: Geld verlangen
Masche von Betrügern: Geld verlangen. Foto: dpa
Masche von Betrügern: Geld verlangen.
Foto: dpa

REUTLINGEN/TÜBINGEN. In den letzten Wochen häufen sich in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums Reutlingen die Anrufe, in denen Betrüger vorgaukeln, die Angerufenen hätten eine sechsstellige Summe bei einer Lotterie gewonnen. Für deren Erhalt müsse man eine Gebührenzahlung in Form von Gutscheinen namhafter Internetversandhändler vorab leisten. Mit dieser Masche wurden am vergangenen Donnerstag ein 67-jähriger Reutlinger und eine gleichaltrige Metzingerin um jeweils mehrere Hundert Euro gebracht.

Den Betrügern, in beiden Fällen eine angebliche Notariatskanzlei aus München, gelang es durch geschickte Gesprächsführung, ihre Opfer so zu beeinflussen, dass sie Warengutscheine erwarben und deren Codenummern übermittelten. Als die versprochenen Gewinne ausblieben, wurden sie stutzig und informierten die Polizei. Beide Geschädigten waren einer dreisten Bande organisierter Betrüger aufgesessen. Auch aus Tübingen, Rottenburg, Neuffen, Filderstadt, Ostfildern und Nürtingen wurden der Polizei entsprechende Anrufe gemeldet. Hier durchschauten die Angerufenen aber die Betrugsmasche, sodass kein Schaden entstand.

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Das Ziel ist jedoch immer das gleiche: Die Betrüger wollen an das Geld ihrer Opfer gelangen. Vor einer Gewinnübergabe werden diese dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, beispielsweise in Form einer »Gebührenzahlung«. Die Anrufer geben sich nicht selten als Rechtsanwälte, Notare oder sonstige Amtspersonen aus, täuschen seriöse Rufnummern vor, geben klare Zahlungsanweisungen oder drohen gar zur Einschüchterung mit einer Strafanzeige. Die Polizei weist darauf hin, dass Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden die Angerufenen niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen.

Wer angerufen wird, soll keine persönlichen Informationen weitergeben, keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern, Karten-Codes oder Informationen zum persönlichen Umfeld. Im Zweifel sollte immer die Polizei informiert werden. Darüber hinaus sollten Auskünfte über Personen oder Firmen im Internet oder bei den Verbraucherzentralen eingeholt werden. Weitere Infos gibt es im Internet. (pol)

 

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