REUTLINGEN. Wie berichtet, wollten die Initiative »Reutlingen for organisation, solidarity and actions« (Rosa) sowie der Kulturschock Zelle am morgigen Karfreitag eine Nachttanzdemo veranstalten. Beworben wurde und wird besagte Protestaktion mit Plakaten und Aufrufen im Internet sowie in den sozialen Medien. Und angeblich – so verlautete gestern seitens eines Lesers – habe das Reutlinger Ordnungsamt den Demo-Zug am höchsten christlichen Feiertag zunächst auch genehmigt. Was den GEA stutzig machte. Verbietet die baden-württembergische Gesetzgebung doch jedwede Tanzveranstaltung am »stillen Freitag«.
Klarheit schaffen
Vor diesem Hintergrund wollte die Redaktion Klarheit schaffen – und hakte deshalb bei der Pressestelle im Rathaus nach: Was, so die Frage, ist dran am bewilligten Protesttanz durch die City? Und: Hat das Ordnungsamt die ursprünglichen Pläne von Rosa und Zelle möglicherweise doch gesetzeskonform abgewiesen und stattdessen einer »abgespeckten Version« des lautstarken Demo-Zugs grünes Licht erteilt?
Beide Fragen blieben – trotz der Bitte um zügige Klärung des Sachverhalts – bis Mittwochabend unbeantwortet. Erst heute, am späteren Vormittag, flatterte der GEA-Lokalredaktion die für den gestrigen Nachmittag in Aussicht gestellte Stellungnahme der Behörde ins elektronische Postfach. Danach hat die Stadtverwaltung »zu keinem Zeitpunkt erwogen, an Karfreitag eine Nachttanzdemonstration mit lauter Musikbegleitung durch weite Strecken der Reutlinger Innenstadt zuzulassen«. Denn als bei Prüfung der Demonstrationsanmeldung klar wurde, dass von Zelle und Rosa ein »von drei Lautsprecherwagen begleiteter, mit Rock-, Raggae- und Techno-Musik untermalter, zum Tanzen animierender, über etwa sechs Kilometer durch die Innenstadt führender und an neun christlichen Kirchen vorbeiführender Demonstrationszug geplant ist, hat die Stadt zunächst versucht, die Anmelder davon abzubringen.«
Versuchte Vermittlung
Zu diesem Zwecke sei »ein Vermittlungsgespräch zwischen den Anmeldern und der Versammlungsbehörde unter Hinzuziehung der beiden Stadträte Dr. Karsten Amann und Rüdiger Weckmann« angestrebt worden. Zustande gekommen sei dies allerdings nicht. Wohl aber am 11. April ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch, in dessen Rahmen die Stadtverwaltung Rosa und Zelle unmissverständlich klargemacht habe, dass deren Ansinnen weder feiertags- noch immissionsschutzrechtlich zugestimmt werden könne. Derweil eine Protestaktion »light« durchaus mit den Vorschriften in Einklang zu bringen sei. Konkret: »Die Anmelder müssen auf jeglichen Musikbetrieb verzichten. Statt drei Lautsprecherwagen werde nur einer zugelassen, der zur Verwendung für Redebeiträge beschränkt sei. Auch für die Redebeiträge seien mit Rücksicht auf den Feiertag enge Immissionsschutzgrenzen einzuhalten. Außerdem müsse wegen des in der Oststadt stattfindenden ökumenischen Jugendkreuzweges die Aufzugsstrecke deutlich verkürzt werden.«
Stationäre Kundgebung
Eine Regelung, die Rosa und Zelle offenbar wenig schmeckte. Beide kündigten ihretwegen Verzicht auf einen Demo-Zug und einen Plan B an: eine stationäre Kundgebung an Karfreitag, 19. April, um 19 Uhr auf dem Reutlinger Marktplatz nebst leisem, weil lautsprecherlosem Marsch zum Jugendzentrum Zelle.
»Der Stadtverwaltung war zu jeder Zeit die besondere Bedeutung des Karfreitags als höchstem christlichem Feiertag und gesetzlich besonders geschütztem ›stillen‹ Feiertag bewusst. Daher erfolgte eine Anhörung der vom geplanten Aufzug betroffenen Kirchen.« Falsch sei die dem GEA zugetragene Information, »dass sich die Stadtverwaltung erst aufgrund des Rücklaufes aus dieser Anhörung dazu entschlossen hat, Auflagen und Beschränken zur geplanten Versammlung zu erlassen.« (ekü)