REUTLINGEN. »Das Amt für öffentliche Ordnung hat uns die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetz versagt«, heißt es auf der Homepage des Reutlinger Tierschutzvereins. Da man als gemeinnütziger Verein mit beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen nicht auf Einnahmen verzichten könne, habe sich der Verein »schweren Herzens entschlossen«, den Weihnachtsmarkt samstags zu veranstalten.
Ordnungsamtsleiter Albert Keppler verweist auf die geltende Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht gestattet sind – aber auch auf eine Ausnahmeregelung, die das Feiertagsgesetz eröffnet. Sie könne dann angewandt werden, wenn es sich um »Verkaufsveranstaltungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke handelt«.
Dass »die Stadt uns so einen Stein in den Weg legt«, ist für Heiderose Renner, die Pressesprecherin des Tierschutzvereins, »völlig unverständlich«. Als gemeinnütziger Verein sei man auf die Einnahmen angewiesen, an einem Samstag rechne sie mit »deutlich weniger«. Es gebe auch Kommunen, in denen vergleichbar Veranstaltungen »kein Problem sind«, glaubt sie zu wissen: »Man muss sich doch bloß umschauen, was an den Adventssonntagen so alles los ist.« Mehr dazu morgen in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers. (GEA)